Düren, 03.06.2009

Eckpunkte zur Sicherung der  Zukunftsfähigkeit des vlf-NRW 

  • Die vlf-Landesverbandsgeschäftsführung und die Geschäftsführung der vlf-Kreisvereine sollen auch zukünftig durch hauptamtliche Kräfte der Landwirtschaftskammer unterstützt werden, da sich sowohl Kammer als auch vlf um Bildung und Fortbildung der in der Landwirtschaft Tätigen bemühen.

 

  • Bildung ist eine im Kammergesetz verankerte Aufgabe der Landwirtschaftskammer. Auch der vlf, ob auf Kreisebene oder auf Landesverbandsebene, ist ein nach Satzung ausgerichteter Bildungsträger im Agrarbereich. Von einer intensiveren Zusammenarbeit können daher Landwirtschaftskammer und vlf profitieren. Daher begegnen sich Kammer und vlf auch zukünftig als Partner. Alle Bemühungen, gemeinsame Bildungsangebote zu konzipieren und durchzuführen, werden konstruktiv begleitet.

 

  • Die zurzeit von den vlf-Kreisvereinen und vom vlf-Landesverband zu tragenden Personalkosten für vlf-Bildungsarbeit führen zur finanziellen und damit  zur substanziellen Gefährdung des vlf. Der vlf-Landesverbandsvorstand hat die Kammerleitung in mehreren Gesprächen aufgrund der gemeinsamen Zielsetzung auf ihre Verantwortung zur Weiterbildung hingewiesen. Da es nicht gelungen ist, den Stundensatz zu senken, erwartet der VLF von der Landwirtschaftskammer Entgegenkommen bei der Anrechnung von Arbeitsstunden, bei denen Bildung und Geschäftsführung verquickt sind.

 

  • Das Internetangebot ist weiterzuentwickeln und ständig zu aktualisieren und insbesondere für nachrückende junge vlf-Mitglieder attraktiv und informativ zu gestalten. Die vlf-Kreisvereine erhalten die Möglichkeit, die Internetseite des vlf-Landesverbandes zur Veröffentlichung von Informationen zu nutzen.

 

  • Der vlf-Landesverband wird sich bemühen, Bildungsangebote in der Region vorzusehen und sich weiter bemühen, die Kreisvereine bei der Durchführung von Fahrten und Fortbildungsveranstaltungen zu unterstützen. Gute und oft teure Referenten können sich die Kreisvereine nicht mehr leisten, daher ist die diesbezügliche überregionale Zusammenarbeit eine wichtige Zukunftsaufgabe. Die Durchführung von Landesverbandstagen unterstützt diese Zielsetzung.

 

  • Die Aufklärungs- und Informationsarbeit in den Fachschulklassen ist für die Zukunftsfähigkeit des vlf unabdingbar. Nur wenn die Fachschulen und deren Leitungen es zulassen, die Arbeit des vlf bekannt zu machen und zu unterstützen, kann durch den dringend benötigten Nachwuchs die Arbeit des vlf positiv beeinflusst und für die Zukunft gesichert werden.

 

  • Der vlf sollte nicht erst durch Verleihung der Fachschulförderpreise oder bei der Verabschiedung von Fachschülern auf sich aufmerksam machen, sondern schon bei der Aufnahme der Studierenden in die Fachschulen. Während der Fachschulzeit könnte eine beitragsfreie Mitgliedschaft ermöglicht werden. Der vlf könnte durch Förderung von Aktivitäten wie Fahrten und gesellige Veranstaltungen während der Zeit des Fachschulbesuchs weiter auf sich aufmerksam machen. Um dieses Ziel zu erreichen, könnten die jeweiligen Kreisvereine und der Landesverband „Betreuungskonzepte“ oder „Begleitkonzepte“ erarbeiten, um Fachschülerinnen und Fachschüler unbürokratische, ideelle oder finanzielle Hilfe zukommen lassen zu können. So könnten z.B. Abschlussfahrten finanziell unterstützt oder besonders gute Reiseberichte mit einem Zuschuss für die Abschlussfeier gefördert werden.

 

  • Über Kooperationen zwischen vlf, Landjugend, Landfrauen RLV u. WLV sollte intensiv nachgedacht werden, um Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsam für die Menschen im ländlichen Raum Bildungsangebote konzipieren und anbieten zu können.

 

  • Zur gegenseitigen Information und zum Gedankenaustausch werden die den Kreisvereinen jeweils zugeordneten Mitglieder des vlf-Landesverbandsvorstandes von den Kreisvereinen zu Jahresversammlungen eingeladen, um aus der Arbeit des vlf-Landesverbandes zu informieren, aber auch, um über die Arbeit der vlf-Kreisvereine informiert zu werden. Nur über einen intensiven Dialog kann die gemeinsame Arbeit befruchtet und optimiert werden.

 

  • Die vlf-Kreisvereine sind gehalten, künftig an Mitgliederversammlungen des vlf-Landesverbandes in der Stärke der nach Mitgliederzahl zulässigen Delegierten teilzunehmen.

 

  • Neben der Verschmelzung der Landesverbände sollten insbesondere kleinere vlf-Kreisvereine über Kooperationen und Zusammenschlüsse auf Bezirks- oder Kreisebene offen und zielgerichtet diskutieren. Diskussionen, Kooperationen sowie mögliche Verschmelzungen dürfen aber immer nur auf der Grundlage von „Freiwilligkeit“ erfolgen.

  

  • Der vlf-Landesverband ist bemüht, auch künftig im Vorstand und den Gremien des vlf-Bundesverbandes aktiv mitzuarbeiten. Dazu bedarf es der Bereitschaft und der Mitarbeit durch vlf-Mitglieder aus NRW auf Bundesebene.

Beschlossen anlässlich der vlf-Mitgliederversammlung am 03.06.2009 in Düren.