Aufgaben des Vorstandes und seiner Mitglieder

Der Vorstand hat die Aufgabe, den Landesverband zu leiten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzu­führen, die Verbandsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten, ein Arbeitsprogramm mit den Bildungsmaßnahmen des Landesverbandes sowie einen Finanzierungsplan, einen Geschäfts- und Kassenbericht jährlich zusammenzustellen.

Der Vorsitzende/ die Vorsitzende beruft die Zusammenkünfte der Landesverbandsorgane ein und leitet sie.

Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin erledigt die laufenden Geschäfte und führt den gesamten Schriftverkehr des Landesverbandes nach den Weisungen des Vorstandes.

Der Kassenführer/die Kassenführerin verwaltet die Kasse entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.

Die Rechnungs- und Kassenprüfung erfolgt durch zwei Rechnungs- und Kassen­prüfer/prüferinnen, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen. Sie werden für zwei Jahre gewählt, wobei jährlich einer der Prüfer/Prüferinnen neu zu wählen ist. Bei der ersten Wahl wird daher einer der Prüfer/Prüferinnen nur für ein Jahr gewählt.

 

Der Vorstand des vlf NRW 2025

Der neue Vorstand des vlf NRW (v. l.): Hermann-Josef Oergel, Brigitte Engemann, Marlis Verhülsdonk, Regina Gerlach-Ahrens, Gerhard Pfankuchen. Es fehlt Dirk Schuffels-Born.

 


 

Vorsitzende

Brigitte Engemann

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Stellvertreter

Gerhard Pfankuchen

   
   

  Beisitzer/innen

Hermann-Josef Oergel

 

Dirk Schuffels-Born

  Marlis Verhülsdonk

Vertreterin der Landfrauenverbände

wird nachbenannt

Vertreter der gärtnerischen
Bildungsgänge

wird nachbenannt

Geschäftsführerin

Regina Gerlach Ahrens

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