Beschluss des vlf-Bundesvorstandes, 07. Oktober 2011

Präsentation des vlf-Leitbildes zum Download (600 Kbyte)


Organisationsstruktur des vlf in Nordrhein-Westfalen

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung
 

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit des Landesverbandes, insbesondere über die Bestellung des Vorstandes, die Bestellung von zwei Rechnungs- und Kassenprüfern, die Höhe des Mitgliedsbeitrags, das Arbeitsprogramm, dessen Durchführung und Finanzierung, Anträge des Vorstandes und der  Mitgliedsorganisationen, die Wiederaufnahme von Mitgliedsorganisationen, die Änderung der Satzung, die Auflösung des Landesverbandes, die Entlastung des Vorstandes,   den Finanzierungsplan. Des weiteren nimmt die Mitgliederversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen.